NÖ Kleinstkinder- und Kinder­betreuungs­förderung

AMS Kinder­betreuungs­beihilfe

Die AMS Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Diese kann gewährt werden, wenn sie einen Kinderbetreuungsplatz benötigen, um eine Arbeit aufzunehmen, um ihre Beschäftigung beizubehalten oder eine Aus- und Weiterbildung machen zu können. Gefördert werden die Betreuungs- und Verpflegungskosten. Das Familieneinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Bitte wenden sie sich an ihren AMS Betreuer.

Sie können das Formular „Bestätigung Betreuungsentgelt“ in der Gruppe abgeben und wir bestätigen ihnen die monatlichen Betreuungs- und Verpflegungskosten.

Förderung verpflichtendes Kindergartenjahr

Im Jahr vor dem Schuleintritt gibt es vom Land NÖ für Kinder von privaten Tagesbetreuungseinrichtungen eine Förderung. Das Förderansuchen wird von der Kindergruppe beim Land eingebracht und nach Erhalt des Bescheides der Landesregierung direkt bei den Betreuungsbeiträgen in Abzug gebracht. 

Die Förderung im verpflichtenden Kindergartenjahr ersetzt im letzten Jahr vor Schuleintritt die NÖ Tagesbetreuungsförderung.

Zuschuss durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zahlen. Dieser ist bis zu einer Höhe von € 500,- pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Zu diesem Zweck muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung abgeben (Formular L35).

Der Zuschuss darf den Eltern in Form von Gutscheinen zur Einlösung bei einer entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtung gewährt werden oder direkt an die Betreuungseinrichtung ausbezahlt werden.